Ihr öffentlich zugelassener Rauchfangkehrer und Energieberater in Knittelfeld, im Murtal
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Neuigkeiten im steirische Feuerungsanlagengesetz

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden!

 

Seit Juni 2016 gilt das neue steiermärkische Feuerungsanlagengesetz ("FanlG") und die dazugehörige Verordnung. Hier hat sich einiges getan und auch verändert.

Beispielsweise haben sich die Überprüfungsfristen für Heizungsanlagen geändert. Zudem sind bei der Datenerfassung und bei der Datenbearbeitung neue Maßstäbe gesetzt worden.

 

Gänzlich neu ist die so genannte "Regelmäßige Inspektion von Heizungsanlagen", die von Heizungsanlagenbetreibern/betreiberinnen bei allen Heizungen ab einer Größe von 20kW seit Juni 2016 durchzuführen ist.

Hinter diesem sperrigen Namen versteckt sich eine recht nützliche Sache. Bei der "Regelmäßigen Inspektion von Heizungsanlagen" versuchen wir gemeinsam mit Ihnen etwaige Energiefresser im Haushalt zu lokalisieren und Einsparungspotenziale zu ermitteln. Dadurch können Sie bereits in der nächsten Heizperiode mit den gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen bares Geld sparen.

Bei Interesse können Sie uns sehr gerne ein Nachricht über das Kontaktformular (Grund: "steirische FanlG") senden.

 

Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, was bei Ihrer Heizung alles zu überprüfen ist, haben wir Ihnen anschließend vier Tabellen zusammengestellt. Darin sind die Überprüfungsfristen aufgelistet.

Detaillierte Informationen zum Feuerungsanlagengesetz und der dazugehörigen Verordnung finden Sie in den untenstehenden Links.

 

Links:

Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz

Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz Verordnung


Wiederkehrende Überprüfungen bei Gasheizungen
Leistung Art der Überprüfung
von bis Einfache Überprüfung Regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage* Umfassende Überprüfung

0,1 [kW]

20

[kW]

alle 3 Jahre - -
20,1 [kW]

25,9

[kW]

alle 3 Jahre   -

26 [kW]

49,9

[kW]

alle 2 Jahre   -
50 [kW]

70

[kW]

jedes Jahr   -

70,1

[kW]

100

[kW]

jedes Jahr alle 6 Jahre  
100,1 [kW]

999,9

[kW]

jedes Jahr alle 4 Jahre -
1000 [kW]

2000

[kW]

jedes Jahr alle 4 Jahre alle 5 Jahre
2000,1 [kW] - jedes Jahr alle 4 Jahre alle 3 Jahre

*Bei Heizungsanlagen, bei denen ein elektronisches Überwachungs- und Steuerungssystem vorhanden ist, verlängern sich die unten genannten Fristen bei der "Regelmäßigen Inspektion der Heizungsanlage" um jeweils zwei Jahre!

Wiederkehrende Überprüfungen bei Ölheizungen
Leistung Art der Überprüfung
von bis Einfache Überprüfung Regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage* Umfassende Überprüfung

0,1 [kW]

20

[kW]

alle 2 Jahre - -
20,1 [kW]

49,9

[kW]

alle 2 Jahre   -

50 [kW]

70

[kW]

jedes Jahr   -

70,1

[kW]

100

[kW]

jedes Jahr alle 4 Jahre  
100,1 [kW]

999,9

[kW]

jedes Jahr alle 2 Jahre  -
1000 [kW]

2000

[kW]

jedes Jahr alle 2 Jahre  alle 5 Jahre
2000,1 [kW] - jedes Jahr alle 2 Jahre alle 3 Jahre
Wiederkehrende Überprüfungen bei Biomasseheizungen
Leistung Art der Überprüfung
von bis Einfache Überprüfung Regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage* Umfassende Überprüfung

0,1 [kW]

20

[kW]

alle 2 Jahre - -
20,1 [kW]

49,9

[kW]

alle 2 Jahre alle 4 Jahre -

50 [kW]

100

[kW]

jedes Jahr alle 4 Jahre -
100,1 [kW]

999,9

[kW]

jedes Jahr alle 2 Jahre  -
1000 [kW]

2000

[kW]

jedes Jahr alle 2 Jahre  alle 5 Jahre
2000,1 [kW] - jedes Jahr alle 2 Jahre alle 3 Jahre
Einmalige Überprüfungen bei allen Heizungsanlagen innerhalb von 4 Wochen nach Erstinbetriebnahme
Art Leistung Art der Überprüfung
von bis

Alle Feuerungsanlagen

0,1 [kW]

400

[kW]

Einfache Überprüfung
Alle Feuerungsanlagen 400,1 [kW] - Umfassende Überprüfung

Kleinfeurungsanlagen mit nicht standardisierten biogenen Brennstoffen

0,1

[kW]

- Umfassende Überprüfung
Blockheizkraftwerke

0,1

[kW]
- Umfassende Überprüfung
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Kontakt

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Inh. Karner Oskar
Badgasse 40

8720 Knittelfeld

03512/73430

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