In den vergangenen Jahren hat sich für uns als Rauchfangkehrerbetrieb viel getan. Nicht nur der technische Fortschritt bei den Heizsystemen, sondern auch das Erscheinen neuer Gesetze, wie zum Beispiel des Feuerungsanlagengesetzes im Jahr 2016 und heuer, im Jahr 2018, die neue Kehrordnung. Im Folgenden möchte ich Ihnen die Neuerungen der Kehrordnung kurz vorstellen.
In der Kehrordnung wird in der Steiermark vom Gesetzgeber festgelegt, wie oft Feuerungsanlagen und Abgasfänge überprüft werden müssen.
Der Grund für die Überprüfung ist, dass gewährleistet werden muss, dass die Anlage als gesamtes sicher betrieben werden kann und keine Schäden für Sie oder die Allgemeinheit entstehen können. Sie können das ähnlich wie die Haftpflichtversicherung bzw. das „Pickerl“ beim Auto sehen.
Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der Kehr- und Überprüfungsarbeit des Rauchfangkehrers bzw. der Rauchfangkehrerin. Auch die Abgasmessung, die Dichtprüfung, die jährliche Inspektion der Abgasanlage auf die gesamte Länge und die regelmäßige Inspektion der Feuerungsanlage sind hier gemeint.
Durch die Kehrordnung wird gewährleistet, dass Sie die Feuerungsanlage sicher betreiben und so sich selber und auch Nachbarn vor Brand und vor dem Austritt von giftigen Abgasen schützen.
In der neuen Kehrordnung wird nun stärker zwischen Reinigung und sicherheitsrelevanter Tätigkeit unterschieden. Dadurch ändern sich zwar nicht die Anzahl der Kehrungen, aber es kann sein, dass sich die Art der durchgeführten Arbeit bei Ihnen ändert.
Das folgende Bild ist nur ein Beispiel und ist nicht auf jede Anlage umzulegen, im Zweifelsfall können Sie sich bei Ihrem Rauchfangkehrerbetrieb informieren.
Nähere Infos auch unter www.rauchfangkehrer-stmk.at
Zusätzlich kommt noch die regelmäßige Inspektion der Abgasanlage auf die gesamte Länge hinzu. Hier wird einmal im Jahr der „Rauchfang“ auf Schäden, ob fälschlicherweise andere Feuerstätten angeschlossen wurden und andere Mängel augenscheinlich untersucht.
Auch „neu“ ist die in der „Ö-NORM B 8201“ schon lange vorgeschriebene wiederkehrende Dichtprüfung für betriebene Abgasanlagen bzw. Rauchfänge. Hier sind Unterdruckfänge alle 10 Jahre und Überdruckfänge alle 5 Jahre zu überprüfen.
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Kehrordnung.