Regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage (RIdH) klingt recht sperrig, aber was ist das eigentlich.
Wie schon in den Neuigkeiten angekündigt ist die "RIdH" seit Juni 2016 für jede Heizungsanlage ab Pflicht. Diese Inspektion ist seit dem Jahr 2019 erst ab 70kW Leistung durchzuführen
Warum ist das so?
In der unteren Grafik ist der Bruttoinlandsenergieverbrauch von ganz Österreich vom Jahr 2015 dargestellt (ca. 1400 PJ). Hier ist zu sehen, dass zwei große Brocken mehr als die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Österreich ausmachen, Verkehr sowie Raumheizung.
Um den Energieverbrauch im Sektor Raumheizung zu senken wurde jetzt, damit dass auch nicht nur in Österreich passiert von der EU eine Richtlinie entworfen worden, die auch von allen Ländern umzusetzen ist. In der Steiermark wurde diese Richtlinie dann durch das Steiermärkische Feurungsanlagengesetz im Juni 2016 umgesetzt.
Warum hilft diese Inspektion?
Bei dieser Inspektion wird gemeinsam mit Ihnen versucht etwaige Schwachstellen im Heizungssystem zu lokalisieren um dann auch gleich Lösungsmaßnahmen auszuarbeiten. Diese Maßnahmen sind nicht immer gleich ein Austausch des Gesamtsystems, sondern sind sehr oft nur kleine Änderungen wie ein Austausch der Pumpe oder ein hydraulischer Abgleich des Systems. Diese Maßnahmen amortisieren sich meist schon nach 5 Jahren.
Wer macht diese Inspektion?
Diese Inspektion dürfen Personen durchführen, die eine Qualifikation gemäß §26 des Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetzes haben.
Unser Betrieb erfüllt all diese Voraussetzungen und kann bei Ihnen diese Inspektion durchführen
Bei Interesse melden Sie sich bitte mittels Kontakbox und geben als Grund Heizungsanlageninspektion an.
Alles Liebe ihr Rauchfangkehrer Murtal Team
Ein zusätzlicher Link als Information zu diesem Thema