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Regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage

Regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage (RIdH) klingt recht sperrig, aber was ist das eigentlich.

Wie schon in den Neuigkeiten angekündigt ist die "RIdH" seit Juni 2016 für jede Heizungsanlage ab Pflicht. Diese Inspektion ist seit dem Jahr 2019 erst ab 70kW Leistung durchzuführen

 

Warum ist das so?

In der unteren Grafik ist der Bruttoinlandsenergieverbrauch von ganz Österreich vom Jahr 2015 dargestellt (ca. 1400 PJ). Hier ist zu sehen, dass zwei große Brocken mehr als die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Österreich ausmachen, Verkehr sowie Raumheizung.

Um den Energieverbrauch im Sektor Raumheizung zu senken wurde jetzt, damit dass auch nicht nur in Österreich passiert von der EU eine Richtlinie entworfen worden, die auch von allen Ländern umzusetzen ist. In der Steiermark wurde diese Richtlinie dann durch das Steiermärkische Feurungsanlagengesetz im Juni 2016 umgesetzt.

Quelle: Statistik Austria 2017
Quelle: Statistik Austria 2017

Warum hilft diese Inspektion?

Bei dieser Inspektion wird gemeinsam mit Ihnen versucht etwaige Schwachstellen im Heizungssystem zu lokalisieren um dann auch gleich Lösungsmaßnahmen auszuarbeiten. Diese Maßnahmen sind nicht immer gleich ein Austausch des Gesamtsystems, sondern sind sehr oft nur kleine Änderungen wie ein Austausch der Pumpe oder ein hydraulischer Abgleich des Systems. Diese Maßnahmen amortisieren sich meist schon nach 5 Jahren.

 

Wer macht diese Inspektion?

Diese Inspektion dürfen Personen durchführen, die eine Qualifikation gemäß §26 des Steiermärkischen Feuerungsanlagengesetzes haben.

  • Eintragung in die Sachverständigenliste gem §25 FAnlG
  • und zusätzlich eine einschlägige Ausbildung oder Schulung auf dem Gebiet der Energieeffiziene von Heizungsanlagen

Unser Betrieb erfüllt all diese Voraussetzungen und kann bei Ihnen diese Inspektion durchführen

 

Bei Interesse melden Sie sich bitte mittels Kontakbox und geben als Grund Heizungsanlageninspektion an.

 

Alles Liebe ihr Rauchfangkehrer Murtal Team

Ein zusätzlicher Link als Information zu diesem Thema

  • EU-Winterpaket

 

  • Stmk. Kehrordnung 2018
  • Neues Steiermärkisches Feuerungsanlagengesetz
  • Regelmäßige Inspektion der Heizungsanlage

Wichtig

Um Ihnen keine Umstände zu bereiten ist jede Änderung an der Feuerstätte oder dem Abgasfang vor den eigentlichen Umbauarbeiten zu melden.

 

Verwenden Sie einfach das untenstehende Kontaktformular um uns von den bevorstehenden Arbeiten in Kenntnis zu setzen.

 

So erreichen Sie uns

Falls Sie Fragen zu Leistungen oder zu unserem Service haben, scheuen Sie sich nicht uns eine Nachricht zu senden.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

Rauchfangkehrerbetrieb
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Badgasse 38

8720 Knittelfeld

03512/73430

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