Aktuell sind lt. Schreiben der Fachabteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung vom 27.05.2020 wieder sämtliche Tätigkeiten der Steiermärkischen Kehrordnung 2018 wieder aufzunehmen.
Sobald uns wieder andere Informationen erreichen werden wir Sie auf dem schnellsten Weg informieren.
Die Kehrtätigkeit wird mit dem 14.04 unter Berücksichtigung der derzeitigen Situation wieder aufgenommen. Das bedeutet folgendes:
- Seit dem 27.05.2020 werden wieder alle Arbeiten nach der Stmk. Kehrordnung 2018 durchgeführt
- Unsere Mitarbeiter verwenden Schutzmasken und Desinfektionsmittel um Sie und sich selber vor einer Ansteckung zu schützen
- Bitte halten Sie, trotz Lockerungen der Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter und sich selbst min. 1,5m Abstand und halten sich nicht im gleichen Raum mit ihnen auf
- Falls Sie sich selber in Quarantäne befinden oder erkrankt sind teilen Sie uns das vor dem Kehrtermin mit und wir teilen Ihnen einen neuen Termin mit
- Bei Notfällen sind wir weiterhin rund um die Uhr für Sie erreichbar
Hier gibt es Infos der
Landesinnung-Steiermark
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